Hundeverabgabung
Anmeldung Hund
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden (www.amicus.ch).
Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.
Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen nach Erhalt des Meldeformulars die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Niederweningen abgabepflichtig sind. Alle übrigen Mutationsmeldungen werden wir in unserem System vormerken.
Bei einer Hundeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Kopie Heimtierausweis / Impfbüchlein
- Kopie Haftpflichtversicherungspolice
- Kopien Kursbestätigungen (falls nötig / falls bereits erhalten)
- Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig)
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00.
Bei Abmeldung des Hundes bitten wir Sie, im Online-Formular unter "Bemerkungen" den Grund anzugeben.
Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
Jahressteuer inkl. Kantonsbeitrag | CHF 130.00 |
Halbjahressteuer inkl. Kantonsbeitrag | CHF 65.00 * |
*Bei Zulegung nach dem 1. Juli des laufenden Jahres
Ausbildung
Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes.
Alter 8 - 16 Wochen | Welpenförderung & Jungehundekurs |
Alter 16 Wochen - 18 Monate | Junghundekurs & Erziehungskurs (ausser Nachweis Welpenförderung) |
Alter 18 Monate - 8 Jahre | Erziehungskurs |
Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine Liste mit den Hundetrainern, welche die Ausbildungen Welpenförderung, Junghunde- und Erziehungskurs anbieten.
Hier finden Sie den Kurs-Guide. Mit dem Kurs-Guide finden Sie ganz einfach heraus, welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund im Kanton Zürich absolvieren müssen.
Kennzeichnung
Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | info@niederweningen.ch |
Frage | ||||
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Hundehaltung Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge. Hundesteuer
*Bei Zulegung nach dem 1. Juli des laufenden Jahres |