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Leuchten / Leuchtmittel

Die Verkaufsstellen sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet.

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.

Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

 

Produkte

- Leuchtstoffröhren

- Stromsparlampen

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