Bestattungswesen / Friedhof
Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen Ansprechpartner für die Hinterbliebenen und übt die Aufsicht über den Friedhof Niederweningen aus.
Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.
Todesfall
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.
Bestattungsregelung
Für die Bestattungsregelung von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner von Niederweningen ist das Bestattungsamt Niederweningen zuständig.
Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Niederweningen werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen, besprochen:
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Überführung
- Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
- Wahl des Beisetzungsortes und der Grabstättenart
Für das Gespräch ist mitzubringen (im Original):
- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
Kontakt
Bestattungswesen / FriedhofAlte Stationsstrasse 19
8166 Niederweningen
Tel. 044 857 12 20
gemeindeverwaltung@niederweningen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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840.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinden Niederweningen und Schleinikon | 1. Januar 2021 |
840.2 | Vertrag über die Mitbenützung des Friedhofs | 1. Juli 1988 |
Frage |
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Alle nötigen Informationen finden Sie hier. |