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Obligatorische Hundekurse für alle Hundehaltenden ab Juni 2025

27. März 2025

Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich zu fördern. Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, unabhängig von Grösse oder Rasse. Weitere Informationen dazu finden Sie hier