Ackerbaustellenleiter
In jeder Gemeinde ist vom Gemeinderat ein Leiter oder eine Leiterin der Ackerbaustelle zu wählen. Die Ackerbaustelle vollzieht die von der Abteilung Landwirtschaft oder von der kantonalen Zentralstelle für Ackerbau erlassenen Weisungen (gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung).
Der Ackerbaustellenleiter ist kompetenter Ansprechpartner und Vertrauensperson der Landwirte und Landwirtinnen und des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Er untersteht fachlich dem ALN.
Der Ackerbaustellenleiter ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Beratung der Landwirte/Landwirtinnen
- Datenerhebung mittels Formulare und Unterlagen des ALN
- Kontrolle im Feld und auf dem Betrieb (Bewirtschaftungsauflagen, ökologische Ausgleichsflächen, Tierhaltung)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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