Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Führung Einwohnerregister
- An- und Abmeldungen, Adressänderungen
- Identitätskarten
- Wohnsitzbestätigung und andere Zeugnisse
- Verlängerung der Ausländerausweise
- Verkauf von Sperrgut- und Containermarken
- Führung des Fundbüros
- Überprüfung des Obligatoriums zum KVG + Befreiung KVG
- Lernfahr- und Führerausweise
- Hundekontrolle
Kontakt
EinwohnerkontrolleAlte Stationsstrasse 19
8166 Niederweningen
Tel. 044 857 12 20
gemeindeverwaltung@niederweningen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Frage | ||||
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Für eine Identitätskarte wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Bringen Sie Ihren alten Ausyweis sowie ein neues Foto mit. Beachten Sie, dass der Hintergrund neutral und der Mund geschlossen ist. Zudem darf das Foto nicht älter als ein Jahr sein. |
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Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister eintragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug anmelden. Wir bitten Sie, die nötigen Unterlagen der Einwohnerkontrolle einzureichen. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung. |
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Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben, kann bei der Einwohnerkontrolle ein Duplikat verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
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Alle nötigen Informationen zum Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Einwohnerkontrolle. |
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Adressauskünfte sind schriftlich per Mail oder Post, bei der Einwohnerkontrolle zu verlangen. Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen eine Gebühr erteilt. Aus Datenschutz- sowie Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail beantwortet. |
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Unter folgendem Link finden Sie die Einverständniserklärung für das Reisen mit Minderjährigen. |
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Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl bitte unverzüglich bei der Polizei. Sie erhalten eine Verlustanzeige, mit welcher sie eine neue Identitätskarte bei der Gemeinde beantragen können. Die Gemeinde benötigt ein neues Passfoto von Ihnen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. |
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Hundehaltung Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge. Hundesteuer
*Bei Zulegung nach dem 1. Juli des laufenden Jahres |
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Eine Wohnsitzbestätigung hat kein Ablaufdatum. Manche akzeptieren eine Wohnsitzbestätigung, wenn Sie ein halbes Jahr alt ist und bei anderen Stellen darf die Wohnsitzbestätigung zum Beispiel nicht älter als drei Monate sein. |
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Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Von Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Information:
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