Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in in Niederweningen willkommen zu heissen.
Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister eintragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug anmelden.
Zuzug einer anderen Schweizer Gemeinde
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Identitätskarte / Pass
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
- Geburtsschein (für Kinder)
- Krankenkassennachweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag)
Bei Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatausweis
- Identitätskarte / Pass
- Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag)
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Zivilstandsnachweis, Geburtsschein (für Kinder)
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag)
Online-Anmeldung:
Schweizer Bürger sowie Wochenaufenthalter können sich auch Online bei uns anmelden. Für Zuzüge aus dem Ausland ist dies nicht möglich. Wir bitten Sie, persönlich am Schalter zu erscheinen.
Zu beachten: Sollten Sie sich persönlich bei Ihrer Vorgemeinde abgemeldet haben, kann keine online Anmeldung erfasst werden. Hierbei wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle Niederweningen.
ACHTUNG: Bis ca. Sommer 2020 ist der Dienst eUmzug für interkantonale Adresswechsel von EU/EFTA Ausländern nicht verfügbar. Dies aufgrund dem Wechsel auf den biometrischen Ausländerausweis. Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.
Kosten:
Die Anmeldegebühr pro erwachsene Person beträgt Fr. 20.00. Für ausländische Staatsangehörige entstehen zusätzlich Kosten für den Ausländerausweis.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |
Frage |
---|
Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister eintragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug anmelden. Wir bitten Sie, die nötigen Unterlagen der Einwohnerkontrolle einzureichen. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung. |