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Unterschriftenbeglaubigungen

Immer wieder kommt es vor, dass Einwohner mit jeglicher Art von Formularen bei der Einwohnerkontrolle um Beglaubigung Ihrer Unterschrift bitten. Auf den Formularen steht meistens "Unterschrift durch die Einwohnerkontrolle zu beglaubigen". Die Einwohnerkontrolle kann keine Unterschrift beglaubigen, sie darf lediglich Bestätigungen von Personalien vornehmen (kostenpflichtig).

Gemäss Einführungsgesetz zum ZGB sowie dem Notariatsgesetz, ist jeder Gemeindeammann und Notar zur Vornahme von Beglaubigungen ermächtigt.

Bitte wenden Sie sich an folgende Amtsstellen:

 

Betreibungsamt Dielsdorf-Nord

Notariat Dieldorf

Hauptstrasse 22 Wehntalerstrasse 40
8162 Steinmaur 8157 Dielsdorf
044 855 41 41 044 752 37 70
betreibungsamt@steinmaur.ch dielsdorf@notariate.zh.ch