Einbürgerung Ausländerinnen & Ausländer
Sie können das Gesuch online ausfüllen: Ordentlich Einbürgerung GAZ. Unter "Einbürgerungsgesuch einreichen / Starten" können Sie den Online-Guide öffnen, welcher Ihnen beim ausfüllen des Gesuchs hilft.
Ordentliche Einbürgerung
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Hier finden Sie alle Voraussetzungen. Sobald Sie das Einbürgerungsformular mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht haben, startet das Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerung muss von der Gemeinde, vom Kanton und vom Bund bestätigt werden. Das ganze Verfahren dauert etwa 2 Jahre.
Kosten
Den Überblick über die Gebühren finden Sie unten unter Dokumente. Dazu kommen allenfalls noch die Gebühren für den Deutsch- oder den Staatskundetests.
Behalt der bisherigen Staatsangehörigkeit:
Das Schweizer Gesetz erlaubt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Ihr Land dies aber nicht erlaubt, kann es sein, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. Wenn Sie genauere Informationen dazu wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Landes.
Erleichterte Einbürgerung
Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen. Hier finden Sie alle Voraussetzungen.
Kosten
Die Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration SEM und kostet 900 Franken. Die ausländische Ehefrau oder der ausländische Ehemann erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Schweizer Ehegatten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung (PDF, 126.34 kB) | Download | 0 | Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung |
Gebührenüberblick ordentliche Einbürgerung (PDF, 160.01 kB) | Download | 1 | Gebührenüberblick ordentliche Einbürgerung |
Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung (PDF, 710.58 kB) | Download | 2 | Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |
Frage |
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Alle nötigen Informationen zum Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Einwohnerkontrolle. |