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Bewilligungspflichtige Anlässe

Wann ist ein Anlass bewilligungspflichtig?

Die nachstehende (nicht abschliessende) Auflistung soll aufzeigen, ob ein Anlass bewilligungspflichtig ist oder nicht. Folgende Umstände lösen eine Bewilligungspflicht aus:

  • Benützung von öffentlichem Grund
  • Öffentliche Veranstaltung
  • Verkauf von Alkohol und/oder Esswaren
  • Polizeistundenverlängerung
  • Einsatz von Lautsprechern und Verstärkern (über 93 dB[A]) oder Lasern

Infolge dessen ist für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), wo ausser geladene Gäste, Freunde und Bekannte etc. niemand Zutritt hat sowie keine der vorgenannten Umstände zur Anwendung gelangen, keine polizeiliche Bewilligung notwendig. Dasselbe gilt für private Anlässe, auch wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden.

Wir empfehlen dennoch jedem Veranstalter, sich frühzeitig mit der Abteilung Bevölkerungsdienste in Verbindung zu setzen, damit beurteilt werden kann, ob eine polizeiliche Bewilligung erteilt werden muss oder nicht. 

Einreichung des Gesuchsformulars

Das Formular "Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung" ist mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an gemeindeverwaltung@niederweningen.ch oder per Post an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung Niederweningen, Abteilung Bevölkerungsdienste, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen.

Aus rechtlichen Gründen ist das Formular "Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung" durch den Veranstalter (natürliche Person) schriftlich einzureichen und zu unterzeichnen. Das Gesuch finden Sie folgend unter Online-Dienste.

Festwirtschaftspatent

Wer an einer allgemein zugänglichen Veranstaltung Getränke und/oder Lebensmittel verkauft, benötigt ein vorübergehendes Festwirtschaftspatent. Falls ein vorübergehendes Festwirtschaftspatent benötigt wird, kann das im Formular entsprechend vermerkt werden. 

Polizeistundenverlängerung

Wer eine Veranstaltung plant, die länger als bis Mitternacht dauert, benötigt eine Bewilligung für die Verlängerung der Polizeistunde. Die Bestimmungen zur Nachtruhe gelten vor und nach der Schliessungszeit unvermindert. So darf zwischen 22.00 und 07.00 Uhr kein Lärm im Freien verursacht werden. Falls eine Verlängerung der Polizeistunde benötigt wird, kann das im Formular entsprechend vermerkt werden. 

Bewilligungsverfahren

Nach einer eingehenden Prüfung des eingereichten Formulars inkl. allfällig weiterer notwendigen Dokumente erhält der Veranstalter, sofern alle Bedingungen erfüllt sind, eine entsprechende Bewilligung (ggf. mit Auflagen). Falls noch Mängel vorhanden sind, wird der Veranstalter aufgefordert, diese zu beheben und das Gesuch erneut einzureichen. Kann ein Anlass nicht bewilligt werden, so wird dies dem Veranstalter mitgeteilt.

Gebühren

Die Gebühr einer Veranstaltungsbewilligung beträgt CHF 50.00.

Haftung des Veranstalters

Die Haftung obliegt grundsätzlich beim Veranstalter. Sollten Personen oder Sachen zu Schaden kommen, wird geprüft, ob der Veranstalter eine Bewilligung hatte und die entsprechenden Auflagen vollumfänglich erfüllt und eingehalten worden sind. Demnach steht die zuständige Behörde in der Mitverantwortung (Hat sie die Veranstaltung korrekt bewilligt? Sind die Auflagen verhältnismässig und ausreichend? Wurde kontrolliert, ob die Auflagen eingehalten werden?)

Wird ein Anlass trotz fehlender Bewilligung durchgeführt oder werden die Auflagen in der Bewilligung nicht eingehalten, so hat dies eine Verzeigung zur Folge.

 

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