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Trennung

Freiwillige Trennung

Unter einer freiwilligen Trennung versteht sich eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, (zumindest vorübergehend) getrennte Wege zu gehen und zudem Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne Mitwirkung eines Gerichts aufheben.

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche der  Einwohnerkontrolle zu melden ist. Hierfür füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus (folgend unter Dokumente) und reichen es der Einwohnerkontrolle Niederweningen ein. 

 

Betroffene Kinder

Ehegatten mit gemeinsamen Kindern entscheiden grundsätzlich gemeinsam darüber, wo und zusammen mit welchem Elternteil das Kind lebt. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, so dürfen gutgläubige Dritte davon ausgehen, dass jeder Elternteil im Einvernehmen des anderen handelt. Bei einem Umzug eines minderjährigen Kindes infolge Trennung der Eltern ist eine entsprechende Erklärung zur Wohnadresse erforderlich (folgend unter Dokumente).

 

Steuern

Eine freiwillige Trennung oder deren Aufhebung hat eine Änderung des Steuertarifs rückwirkend auf die ganze Steuerperiode zur Folge.

 

Aufhebung freiwillige Trennung 

Zur Aufhebung einer freiwilligen füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus (folgend unter Dokumente) und reichen es der Einwohnerkontrolle Niederweningen ein. 

 

Gerichtliche Trennung / Scheidung

Wer die Trennung gerichtlich regeln oder sich scheiden lassen will, muss sich an das zuständige Gericht  wenden.

Zugehörige Objekte

Name
Eintragung freiwillige Trennung (PDF, 365.06 kB) Download 0 Eintragung freiwillige Trennung
Aufhebung freiwillige Trennung (PDF, 362.87 kB) Download 1 Aufhebung freiwillige Trennung
Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 409.84 kB) Download 2 Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger