Befreiung der Krankenversicherungspflicht
Bestimmte Personengruppen können sich auf Antrag hin von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, sofern sie für die Behandlungen in der Schweiz über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, welcher den schweizerischen Anforderungen entspricht (gleichwertiger Versicherungsschutz).
Gehören Sie zu einer der aufgeführten Personengruppen und möchten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert bleiben, müssen Sie bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen. Aufgrund Ihres Antrags wird diese prüfen, ob Ihre Krankenversicherung die Anforderungen des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes erfüllt oder ob Sie bei einer schweizerischen Krankenkasse eine Grundversicherung KVG abschliessen müssen.
eKVG-Formulare
Unter folgendem Link finden Sie das eKVG-Formular mit welchem Sie das Befreiungsgesuch direkt online ausfüllen und abschicken können.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |