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AHV/IV-Anmeldung

Für die Altersrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Es ist empfehlenswert, sich fünf bis sechs Monate vor der Pensionierung anzumelden. Arbeitnehmende erhalten die Adresse der Ausgleichskasse vom Arbeitgeber.

Welche Ausgleichskasse ist für eine Anmeldung zuständig:

Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige

 

Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat

  Ehepartner oder Antragsteller bezieht bereits Rente Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners oder des Antragstellers auszahlt
Keine Beiträge geleistet   Kantonale Ausgleichskasse oder Zweigstelle am Wohnort

 

Zugehörige Objekte