AHV/IV-Anmeldung
Für die Altersrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Es ist empfehlenswert, sich fünf bis sechs Monate vor der Pensionierung anzumelden. Arbeitnehmende erhalten die Adresse der Ausgleichskasse vom Arbeitgeber.
Welche Ausgleichskasse ist für eine Anmeldung zuständig:
Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige |
Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat |
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Ehepartner oder Antragsteller bezieht bereits Rente | Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners oder des Antragstellers auszahlt | |
Keine Beiträge geleistet | Kantonale Ausgleichskasse oder Zweigstelle am Wohnort |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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SVA-Zweigstelle | 044 857 12 20 | soziales@niederweningen.ch |