Drittmeldung Vermieter / Hauseigentümer / Logisgebende
Gemäss § 33a Gemeindegesetz melden Vermieter und Logisgeber der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmenden.
Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer MieterInnen bzw. LogisnehmerInnen an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Sie können die Meldung auch über drittmeldung.ch einreichen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |