Anmeldung / Zuzug Wochenaufenthalt
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde und möchten in Niederweningen einen Nebenwohnsitz beziehen?
Wer sich in Niederweningen aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Aufenthaltsausweis/Ausweis für den Wochenaufenthalt der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt Fr. 60.00.
Ausreichend begründet wird ein Wochenaufenthalt bei:
- Studium (Hochschule, Universität)
- befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
- Hotel- und Pensionsaufenthalt
- Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt
Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie dazu, das folgende Online-Formular auszufüllen. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen der Einwohnerkontrolle ein:
- Heimatausweis/Aufenthaltsausweis
- Kopie des Mietvertrages/Wohnungsausweis oder Ein-/Auszugsanzeige
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsbestätigung
Der Anspruch auf Wochenaufenthalt wird jährlich von der Einwohnerkontrolle überprüft.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | info@niederweningen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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