Berechtigte Vereine
Es werden in erster Linie Vereine mit Sitz in der Gemeinde Niederweningen, deren Tätigkeiten und Aktivitäten sich vorwiegend auf die Gemeinde Niederweningen beschränken, unterstützt. Vereine ohne Sitz in der Gemeinde Niederweningen werden nur unterstützt, wenn aktive Mitglieder und / oder Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Niederweningen gesetzlichen Wohnsitz haben. Folgende Kriterien müssen zwingend erfüllt sein:
- Verein nach Art. 60ff ZGB
- schriftliche Statuten
- Sitz in einer der vier Wehntaler Gemeinden (Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf)
- Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Niederweningen
- sozialen, kulturellen oder sportlichen Zweck
- politisch und konfessionell neutral
Finanzielle Unterstützung
Der Gemeinderat möchte die wertvolle Vereinsarbeit mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Vorbehalten bleibt jeweils die Genehmigung des Budgets durch die Gemeindeversammlung. Ein genereller Rechtsanspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.
Vereinsbeitrag |
CHF 300.00 |
Kinder- und Jugendförderungsbeitrag |
CHF 40.00 / Kind |
10 jähriges Jubiläum |
CHF 250.00 |
25 jähriges Jubiläum |
CHF 500.00 |
50 jähriges Jubiläum |
CHF 750.00 |
ab 75 jährigem Jubiläum (alle 25 Jahre) |
CHF 1'000.00 |
Anschaffung Bekleidung / Fahne |
CHF 500.00 |
Eidgenössische Feste |
CHF 300.00 |
Gemeindebeitrag |
gemäss Vereinbarung |
Gesuchseinreichung
Die Auszahlung muss vom Verein jährlich beantragt werden. Das Gesuch muss wahrheitsgetreu auszufüllen und jeweils bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden. Zusätzlich zum Gesuchsformular ist eine Mitgliederliste der Kinder und Jugendlichen mit Adresse, Wohnsitz sowie Geburtsdatum einzureichen. Die Gemeinde behält sich für Kontrollzwecke vor, den Jahresbericht, die Jahresrechnung, das Budget oder eine aktuelle Mitgliederliste einzusehen. Ohne fristgerechte Einreichung des Gesuchs kann kein Vereinsbeitrag gewährt werden.
Das Vereinskonzept finden Sie hier.