Handlungsfähigkeitszeugnis
Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Mit dem folgenden Online-Formular kann ein Handlungsfähigkeitszeunis bei der Einwohnerkontrolle Niederweningen bestellt werden.
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig und genau aus und senden Sie es ab. Alle mit * markierten Felder müssen zwingend ausgefüllt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | info@niederweningen.ch |