Fundbüro
Haben Sie etwas verloren oder gefunden und wissen nicht wie weiter? Das Fundbüro Niederweningen hilft Ihnen gerne weiter.
Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.
Zu beachten:
Deponierte Fundgegenstände, die vom rechtmässigen Eigentümer nicht abgeholt werden, können dem Finder nach drei Monaten ausgehändigt werden. Der Finder wird ausdrücklich auf die Bestimmung von Art. 722 ZGB aufmerksam gemacht, wonach er die Sache erst nach fünf Jahren zu Eigentum erwirbt. Es ist Sache des Finders auf das Fundbüro Niederweningen zuzukommen, wenn er oder sie auf den Fundgegenstand besteht. Hierbei ist die Empfangsbestätigung vorzuweisen.
Fundgegenstände, die nach Ablauf eines Jahres weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt worden sind, können einer gemeinnützigen Institution übergeben werden.
Der Finder hat Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |