Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.
Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung (ehem. Schriftenempfangsschein)
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
- Datum per wann Wegzug erfolgt
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
- Datum per wann Wegzug erfolg
Von Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Information:
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
- Datum per wann Wegzug erfolgt
Ausreise ins Ausland:
- Meldebestätigung ehem. Schriftenempfangsschein
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Land)
- Datum per wann Wegzug erfolgt
Der Heimatschein wird Ihnen bei der Abmeldung zur Aufbewahrung ausgehändigt. Genauere Informationen über die steuerlichen Belange finden Sie hier. Sobald alle steuerrechtlichen Belange geregelt sind, kann Ihnen die Einwohnerkontrolle eine Abmeldebestätigung ausstellen.
Militärdienstpflichtige müssen rechtzeitig die Formalitäten für den Auslandurlaub mit dem Kreiskommando regeln.
Online-Abmeldung:
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können online ausgeführt werden. Für Wegzüge ins Ausland ist dies nicht möglich. Wir bitten Sie, persönlich am Schalter zu erscheinen.
ACHTUNG: Bis ca. Sommer 2020 ist der Dienst eUmzug für interkantonale Adresswechsel von EU/EFTA Ausländern nicht verfügbar. Dies aufgrund dem Wechsel auf den biometrischen Ausländerausweis. Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.
Kosten:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |
Frage |
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Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Von Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Information:
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