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Zusatzleistungen

Das Wort «Zusatzleistungen» umfasst im Kanton Zürich vier Leistungen:

  • Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  • Beihilfen nach kantonalem Recht
  • Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
  • Gemeindezuschüsse nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden) 

Für Zusatzleistungen der Gemeinde Niederweningen ist die SVA Zürich zuständig. 

 

Auskunft / Fragen

Für Fragen betreffend Zusatzleistungen stehen Ihnen die SVA Zürich sowie das Sozialamt der Gemeinde Niederweningen gerne zur Verfügung.

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