Zusatzleistungen
Das Wort «Zusatzleistungen» umfasst im Kanton Zürich vier Leistungen:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen nach kantonalem Recht
- Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
- Gemeindezuschüsse nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)
Für Zusatzleistungen der Gemeinde Niederweningen ist die SVA Zürich zuständig.
Auskunft / Fragen
Für Fragen betreffend Zusatzleistungen stehen Ihnen die SVA Zürich sowie das Sozialamt der Gemeinde Niederweningen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 857 12 20 | soziales@niederweningen.ch |