Hundekontrolle An- / Abmeldung
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innert 14 Tagen an- bzw. abzumelden. Mehr Informationen zur Hundeverabgabung finden Sie hier.
Anmeldung
Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Niederweningen abgabepflichtig sind.
Bei einer Hundeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anmeldeformular (kann unter Aktionen heruntergeladen werden)
- Kopie Haftpflichtversicherungspolice
- Kopien Kursbestätigungen (falls nötig / falls bereits erhalten)
- Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig)
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00.
Abmeldung
Bei Tod oder Wegzug des Hundes muss eine Meldung im Amicus erfolgen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 12 20 | info@niederweningen.ch |