Totalrevision Gebührentarif
Folgend unter Dokumente finden Sie den Gemeinderatsbeschluss zur Totalrevision des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Niederweningen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben wer-den (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekurs-verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Gebührentarif Niederweningen ab 2024 (PDF, 267.86 kB) | Download | 0 | Gebührentarif Niederweningen ab 2024 |
Totalrevision Gebührentarif (PDF, 65.83 kB) | Download | 1 | Totalrevision Gebührentarif |
Synoptische Darstellung Totalrevision Gebührentarif (PDF, 367.64 kB) | Download | 2 | Synoptische Darstellung Totalrevision Gebührentarif |