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Was tun im Todesfall?

Es ist eine Person zu Hause verstorben

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese oder dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

 

Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt die Ärztin / den Arzt, die oder der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten in der Regel von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen.

 

Bei einem Unfall oder Suizid

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

 

Anmeldung eines Todesfalls

Jeder Todesfall von Einwohnerinnen und Einwohner von Niederweningen muss beim Bestattungsamt gemeldet werden. Bei Todesfällen an Wochenenden bitten wir Sie, sich am darauf folgenden Montag beim Bestattungsamt der Gemeinde Niederweningen zu melden. Bei dringenden Anliegen dürfen Sie sich rund um die Uhr an die Bestattungsdienste der Hans Gerber AG, 052 355 00 11, wenden.

Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person erfolgen, wenn die/der Verstorbene in Niederweningen wohnhaft gewesen war und/oder eine Beisetzung auf dem Friedhof Niederweningen gewünscht wird. Im Bestattungsamt werden die Details der Aufbahrung, Bestattung und die Trauerfeier besprochen.

Für die Aufnahme des Todesfalls bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:

  • Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung
  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim
  • Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
  • Familienbüchlein
  • Ausweise (ID, Pass, etc)


Bevor Sie zur Gemeinde kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie?

 

Ein Todesfall - was nun?

Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt haben. Nebst den Formalitäten betreffend Meldung des Todesfalles und der Organisation der Beerdigung sind weitere Punkte wie die Bestattung oder die künftige Bepflanzung und Pflege des Grabes zu regeln und die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Der folgende Leitfaden soll Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Ob Sie heute selbst den Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen beklagen oder ob Sie vorsorgliche Massnahmen treffen wollen, wir möchten Ihnen hiermit helfen und Sie dabei unterstützen.

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