Grabmäler
Ein Grabmal ist ein Erinnerungszeichen an eine verstorbene Person und zeigt, wo diese bestattet ist. Auf Reihengräbern bleibt ein Grabmal für sicher 20 Jahre bestehen. Die Gestaltung eines Grabmals sorgfältig anzugehen, lohnt sich.
Vorgehen für die Errichtung eines Grabmals
Um ein Grabmal zu errichten, braucht es eine Bewilligung. Dazu muss ein Grabmalgesuch bei der Gemeinde Niederweningen eingereicht werden. Normalerweise übernimmt das aber die Herstellerin oder der Hersteller des Grabmals. Nachdem die Bewilligung erteilt ist, kann das Grabmal errichtet und auf dem Grab platziert werden.
Informationen und Richtlinien
Für die Errichtung eines Grabmals muss der Boden sich mindestens ein Jahr setzen. Erst dann kan das Grabmal stabil eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlage zu den Grabmälern ist unsere Freidhofsverordnung. Diese finden Sie unter unter Gesetzessammlung.
Die Grabdenkmäler dürfen durch ihre Form und ihre Farbe die ruhige Gesamtwirkung des Friedhofes und der Gräberreihen nicht stören. Empfohlen wird die Verwendung von einheimischen Gestaltungsarten. Als Werkstoffe für die Erstellung von Grabmälern sind zugelassen: Natursteine, Holz, Schmiedeisen und Bronze. Nicht zulässig sind Grabdenkmäler aus Beton, Kunststein, Gusseisen, Blech.
Maximale Massse für Denkmäler
Grabart | Höhe | Breite | Dicke |
Erwachsenen-Gräber | 110 cm | 50 cm | 16 cm |
Kinder-Gräber | 90 cm | 45 cm | - |
Urnen-Gräber stehend | 90 cm | 45 cm | - |
Urnen-Gräber liegend | 30 cm | 45 cm | - |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungswesen / Friedhof | 044 857 12 20 | gemeindeverwaltung@niederweningen.ch |